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   VG Trier, 30.04.2013 - 1 K 112/13.TR   

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https://dejure.org/2013,54632
VG Trier, 30.04.2013 - 1 K 112/13.TR (https://dejure.org/2013,54632)
VG Trier, Entscheidung vom 30.04.2013 - 1 K 112/13.TR (https://dejure.org/2013,54632)
VG Trier, Entscheidung vom 30. April 2013 - 1 K 112/13.TR (https://dejure.org/2013,54632)
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  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Trier, 30.04.2013 - 1 K 112/13
    Politisch Verfolgter ist, wer in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die (wie insbesondere Rasse, Nationalität und die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe) sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen ausgesetzt ist, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und ihn in eine nicht anders als durch Ausreise zu bewältigende ("ausweglose") Lage versetzen (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 u.a.-, BVerfGE 60, 315, 333).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Trier, 30.04.2013 - 1 K 112/13
    Im erstgenannten Fall Ist Asyl zu gewähren, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung nicht hinreichend sicher ist, weil objektive Anhaltspunkte vorliegen, die die abermals einsetzende Verfolgung als nicht ganz entfernt und damit als durchaus "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (herabgesetzter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.7.1980 -,1 BvR 147/80 u.a.- BVerfGE 54, 3 4 1, 360; BVerwG, Urteil vom 10.7.1995 - 9 B 18.95 InfAusIR 1998, 29).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Trier, 30.04.2013 - 1 K 112/13
    Der bereits erlittenen Verfolgung steht die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.1.1991-2 BvR 89/1827 - BVerfGE 83, 216, 230).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus VG Trier, 30.04.2013 - 1 K 112/13
    Im erstgenannten Fall Ist Asyl zu gewähren, wenn der Asylsuchende vor erneuter Verfolgung nicht hinreichend sicher ist, weil objektive Anhaltspunkte vorliegen, die die abermals einsetzende Verfolgung als nicht ganz entfernt und damit als durchaus "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (herabgesetzter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.7.1980 -,1 BvR 147/80 u.a.- BVerfGE 54, 3 4 1, 360; BVerwG, Urteil vom 10.7.1995 - 9 B 18.95 InfAusIR 1998, 29).
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